Dienstag, 7. Januar 2014

Zum Thema Maklermitwirkung

Viele Vermieter und Verkäufer - auch wir - arbeiten erfolgreich mit Maklern zusammen. Und viele Makler leisten hervorragende Arbeit, aber wir wünschen nur dann Maklermitwirkung, wenn wir Objekte suchen und kaufen möchten, während unsere eigenen Vermarktungsmöglichkeiten vollständig genügen, um unseren Interessenten Maklerbindungen zu ersparen.

Für den Fall unerlaubter Makleraktivität behalten wir uns deshalb das Recht zur kostenpflichtigen Abmahnung nebst Schadensersatz aus unerlaubtem Wettbewerb vor.